Nein. Wir empfehlen aber eine Überprüfung inbesondere wenn die Hauselektrik vor 1985 (bzw. in den Neuen Bundesländern vor 1990) installiert wurde. Wenn Ihr Haus von keinem gewerblichen oder öffentlichen Bauträger errichtet wurde und Sie über keinen Nachweis über die Durchführung der Installation durch ein gewerblich befugtes Unternehmen verfügen, sollten Sie ebenso eine Überprüfung durchführen lassen.
Auf einen Elektro-Installateur kann verzichtet werden:
Wenn Sicherungsautomaten vorhanden sind. Sind Sicherungsautomaten vorhanden, können pro Haushalt maximal 3,5 Ampere (800W) Solaranlagenleistung angeschlossen werden.
Wenn Schraubsicherungen vorhanden sind und die Sicherung für den Stromkreis, in dem sich die Solaranlage befindet, durch die Sicherung mit dem nächstniedrigeren Wert ersetzt wurde.